Im Lagerpunkt können Sie all das einlagern, was Sie normalerweise auch in einer Wohnung oder in einem Büro stehen haben würden. Verboten ist insbesondere die Einlagerung folgender Gegenstände:
- Leicht verderbliche Güter und Nahrungsmittel
- Gegenstände, die Ungeziefer anziehen könnten
- Toxische, leicht entflammbare und explosive Stoffe/Materialien, Kraftstoffe, Öle, Sprengstoffe, Waffen, Feuerwerkskörper, Munition, Suchtmittel und Drogen nach BtMG Anlage I, Chemikalien, radioaktives Material, biologische Kampfstoffe, Sondermüll und andere gefährliche Materialien, Treib-, Brenn- und Schmierstoffe, Farben, Lacke und Lösungsmittel, Verbrennungsmotoren, Giftmüll, Asbest, oder sonstige gefährliche Materialien
- Unter Druck stehende Gase und Materialen, wie solche die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten
- Unrechtmäßig erworbene Gegenstände (Diebesgut)