Die Lagerbox darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden. Verboten ist insbesondere:
- die Lagerbox oder das Gelände in einer derartigen Weise zu verwenden, dass andere Mieter*innen oder der Vermieter gestört oder beeinträchtigt werden oder werden könnten.
- in der Lagerbox Handel zu treiben oder Dienstleistungen zu erbringen.
- unter der Anschrift der Gesamtanlage einen Wohnsitz oder einen Geschäftssitz anzumelden.
- eine Nutzung des Mietgegenstands zu Wohn- oder Arbeitszwecken.
- eine Nutzung des Mietgegenstands zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren.